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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18 (https://dejure.org/2018,17315)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.06.2018 - 1 M 57/18 (https://dejure.org/2018,17315)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Juni 2018 - 1 M 57/18 (https://dejure.org/2018,17315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes im Verfahren über die Besetzung von über 40 Planstellen bei Zweifeln am Bestehen eines Anordnungsanspruchs; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes im Verfahren über die Besetzung von über 40 Planstellen bei Zweifeln am Bestehen eines Anordnungsanspruchs; Anforderungen an die ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Eine rechtmäßige Zusicherung liegt dabei nur dann vor, wenn die weitere Stelle bereits vor Abschluss des aktuellen Auswahlverfahrens verfügbar geworden ist und bereits in dieses Auswahlverfahren einbezogen worden war ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG; Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02, juris Rn. 16, 21 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 12. September 2017 - 6 CE 17.1220 -, juris Rn. 16 - 19; VGH BW, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 4 S 2099/17 -, juris Rn. 5 f., 8 ff. ).

    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Während der Begriff der fachlichen Leistung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG auf die Arbeitsergebnisse des Beamten bei Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben, auf Fachwissen und Fachkönnen abzielt und mit dem Begriff der Befähigung die allgemein für die dienstliche Verwendung bedeutsamen Eigenschaften wie Begabung, Allgemeinwissen, Lebenserfahrung und allgemeine Ausbildung umschrieben werden, erfasst der - im gegebenen Fall allein streitige - Begriff der Eignung im engeren Sinne Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u. a. -, NJW 2004, 1935; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 1 M 57/18
    Während der Begriff der fachlichen Leistung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG auf die Arbeitsergebnisse des Beamten bei Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben, auf Fachwissen und Fachkönnen abzielt und mit dem Begriff der Befähigung die allgemein für die dienstliche Verwendung bedeutsamen Eigenschaften wie Begabung, Allgemeinwissen, Lebenserfahrung und allgemeine Ausbildung umschrieben werden, erfasst der - im gegebenen Fall allein streitige - Begriff der Eignung im engeren Sinne Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u. a. -, NJW 2004, 1935; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92

    Rechtswidrige Verweigerung der Aushändigung einer bereits erstellten

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 4 S 2099/17

    Beförderung bei Stellenblockade

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2013 - 1 M 1/13

    Konkurrentenstreit um eine Professorenstelle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11

    Begründungserfordernis im Falle der Nicht-Berücksichtigung eines Beamten bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2006 - 1 L 18/06

    Nicht-Beförderung aufgrund vorangegangenem strafbaren Verhaltens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24

    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen

    Wird mit einer Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Hauptsache ganz oder teilweise vorweggenommen und dadurch in aller Regel ein faktisch endgültiger Zustand geschaffen, kann eine Regelung nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss eines Klageverfahrens verwiesen werden müsste (vgl. z. B. OVG LSA, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 1 M 57/18 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VG Würzburg, 04.05.2022 - W 1 E 22.640

    Beförderung zum Stabsfeldwebel, Konkurrentenstreit, Unvereinbarkeit einer

    Der Anordnungsgrund besteht in Beförderungskonkurrentenstreitigkeiten in der Gefahr der Vereitelung des Primärrechtsschutzes durch die Besetzung der streitbefangenen Stelle(n) mit einem Konkurrenten (OVG LSA, B.v. 1.6.2018 - 1 M 57/18 - juris, Rn. 6).

    Eine rechtmäßige Zusicherung liegt dabei nur dann vor, wenn die weitere Stelle bereits vor Abschluss des aktuellen Auswahlverfahrens verfügbar geworden ist und bereits in dieses Auswahlverfahren einbezogen worden war (OVG LSA, B.v. 1.6.2018 - 1 M 57/18 - juris, Rn. 6).

  • OVG Hamburg, 11.08.2021 - 5 Bs 90/21

    Einstweiliger Rechtsschutz im Beförderungsauswahlverfahren; Zusicherung, für

    Die Zusicherung der Antragsgegnerin, diese Stelle freizuhalten und bei Erfolg im Hauptsacheverfahren mit dem Antragsteller zu besetzen, ist deshalb ausnahmsweise rechtlich zulässig und lässt den Anordnungsgrund entfallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1998 2 C 8/97, BVerwGE 106, 129, juris Rn. 20; Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, BVerwGE 118, 370, juris Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, IÖD 2018, 50, juris Rn. 17 ff.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.6.2018, 1 M 57/18, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, RiA 2019, 172, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2018 - 1 M 104/18

    Im Beschwerdeverfahren abgelehnte einstweilige Anordnung gerichtet auf Zulassung

    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 1 M 57/18 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2023 - 6 B 182/23

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des sog.

    Vor diesem Hintergrund kann der Senat auch dahinstehen lassen, ob und insbesondere inwieweit er sich der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 11.8.2021 - 5 Bs 90/21 -, NVwZ-RR 2021, 1071 = juris Ls. und Rn. 24, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 = juris Rn. 21, und vom 22.1.1998 - 2 C 8.97 -, a. a. O. Rn. 19 f., und anderer Oberverwaltungsgerichte, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.8.2021 - 2 B 10820/21 -, a. a. O. Rn. 3 f.; VGH Bd.-Württ., Beschlüsse vom 11.2.2019 - 4 S 932/18 -, RiA 2019, 172 = juris Rn. 18, und (offen lassend) vom 14.12.2017 - 4 S 2099/17 -, IÖD 2018, 54 = juris Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1.6.2018 - 1 M 57/18 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 12.9.2017 - 6 CE 17.1220 -, IÖD 2018, 50 = juris Rn. 17 f.; a. A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.7.2012 - OVG 6 S 22.12 -, juris Rn. 21, anschließt, wonach die Zusicherung, eine Beförderungsstelle freizuhalten, unter dort näher genannten Voraussetzungen den Anordnungsgrund entfallen lässt.
  • OVG Hamburg, 07.09.2021 - 5 Bs 153/21

    Zur rechtlichen Zulässigkeit einer Zusage im Rahmen eines

    Die rechtliche Zulässigkeit der Zusage gegenüber einem im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens unterlegenen Bewerber, eine Beförderungsstelle freizuhalten und bei Erfolg in dem gegen die Auswahlentscheidung gerichteten Hauptsacheverfahren mit dem Bewerber zu besetzen, setzt voraus, dass das Auswahlverfahren im Zeitpunkt der Zusage noch nicht abgeschlossen ist, die Zusage sich auf eine Planstelle bezieht, die bereits zu Beginn des Auswahlverfahrens zur Verfügung stand, Gegenstand des Auswahlverfahrens war sowie weiter zur Verfügung steht und die mögliche Besetzung der freigehaltenen Stelle mit dem Bewerber allein von der Überprüfung der ursprünglichen Auswahlentscheidung im Hinblick auf diesen Bewerber und nicht von weiteren Faktoren abhängig ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.8.2021, 5 Bs 90/21, n. v.; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 22.1.1998, 2 C 8/97, juris Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, juris Rn. 18; OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.6.2018, 1 M 57/18, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 17 ff.).
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